Fragen & Antworten

Ausgewählte Staaten in der Karibik, im Pazifik sowie in Europa bieten qualifizierten Bewerbern, die sich zu einer Investition oder einer Schenkung verpflichten, den Erwerb einer vollwertige Staatsbürgerschaft an. Diese Programme sind international als Citizenship by Investment bekannt; St.Kitts & Nevis kann als Pionier bezeichnet werden und hat das erste Programm bereits vor 40 Jahren angeboten.
Das Management von Sunbridge unterstützt internationale Kunden seit 15 Jahren mit offshore Lösungen in der Karibik. Durch insgesamt 30 Jahre Geschäftstätigkeit auf verschiedenen Inseln in der Karibik haben wir ein belastbares Netzwerk von renommierten und erprobten Partnern in der gesamten Region aufbauen können.

Sunbridge International bietet Kunden kompetente & holistische Beratung für die Erlangung einer Staatsbürgerschaft, sowie die Umsetzung bis zum Aushändigen der erworbenen Reisepässe an. Zwar können wir den Erfolg nicht garantieren, blicken jedoch auf eine fast 100% Erfolgsquote zurück.

Ja. Deutsche und Schweitzer Staatsbürger dürfen zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten halten. In Deutschland ist die Mehrstaatlichkeit seit Juni 2024 erlaubt. In Österreich muss eine Genehmigung diesbezüglich eingeholt werden.

Die Kosten und Investitionsoptionen variieren je nach Staat, Anzahl der Familienmitglieder und ausgewähltem Programm; in der Karibik beginnen die Schenkungen bei USD 200,000, im Pazifik bei USD 105,000 plus eine Investition in einen lokalen Fond.

Nein. Es besteht keine persönliche Anwesenheitspflicht. Wir übernehmen die Antragstellung in digitaler Form. In den meisten Programmen ist ein Videogespräch als Bestandteil des Antragsprozesses vorgesehen.

Es fallen je nach gewählter Investition und Anzahl der Familienmitglieder unterschiedliche Gebühren an; dazu gehören u.a. Antragsgebühren, Due Diligence Gebühren, Agentur- und Beratungsgebühren, Bearbeitungsgebühren, Passgebühren und Bankgebühren. Wir beraten Sie gerne.

KYC steht für Know Your Customer; dies beinhaltet eine Liste an  Dokumenten die den Antrag begleiten müssen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Auswahl der geeigneten Dokumente um einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten. Die Staatsbürgerschafts- Behörde prüft die eingereichten Unterlagen genau (Due Diligence) und entscheidet dann über die Genehmigung des Antrags.

Die Bearbeitungszeit in der Behörde beträgt je nach Staat ca. 2 bis 8 Monate ab Einreichung der Unterlagen. Die Schenkung / Investition ist erst nach Genehmigung des Antrags fällig.
Nein. Nach dem Erhalt der Staatsbürgerschaft ist es nicht  notwendig oder erforderlich vor Ort zu leben.
Die Steuergesetze des jeweiligen Landes gelten für alle Staatsangehörige, die vor Ort leben. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen von Land zu Land, wobei in der Karibik einige (aber nicht alle) Staaten das territoriale Steuersystem umsetzen- wir beraten Sie gerne.
Das Deutsche Recht erlaubt einen Verzicht auf die Deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Deutsche Staatsangehörige eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Dieser Verzichtsantrag kann online beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden.
Ja. Die erworbene Staatsbürgerschaft kann an die rechtmässigen Kinder vererbt werden.
Ja, alle Familienangehörigen, die vom Antragsteller finanziell abhängig sind, dürfen mit in den Antrag aufgenommen werden. Dies schliesst neben den Ehepartnern und den Kindern, auch Geschwister und Eltern mit ein.
ETIAS ist das neue Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem für die Einreise in den Schengen Raum, und ist mit dem amerikanischen System ESTA, also der Online Registrierung vor Einreise in die USA, vergleichbar.
Die Staatsbürgerschaft gilt auf Lebenszeit und kann weiter vererbt werden. Eine Aberkennung ist möglich, wenn beispielsweise falsche Informationen während des Antragsprozesses angegeben wurden oder eine schwerwiegende Straftat verübt wurde.
PLAN B- SICHERHEIT FÜR SIE UND IHRE FAMILIE

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Wir schicken Ihnen gerne weitere Informationen zu den Staatsbürgerschafts- Programmen zu.