Fragen & Antworten
Sunbridge International bietet Kunden kompetente & holistische Beratung für die Erlangung einer Staatsbürgerschaft, sowie die Umsetzung bis zum Aushändigen der erworbenen Reisepässe an. Zwar können wir den Erfolg nicht garantieren, blicken jedoch auf eine fast 100% Erfolgsquote zurück.
Ja. Deutsche und Schweitzer Staatsbürger dürfen zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten halten. In Deutschland ist die Mehrstaatlichkeit seit Juni 2024 erlaubt. In Österreich muss eine Genehmigung diesbezüglich eingeholt werden.
Nein. Es besteht keine persönliche Anwesenheitspflicht. Wir übernehmen die Antragstellung in digitaler Form. In den meisten Programmen ist ein Videogespräch als Bestandteil des Antragsprozesses vorgesehen.
KYC steht für Know Your Customer; dies beinhaltet eine Liste an Dokumenten die den Antrag begleiten müssen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Auswahl der geeigneten Dokumente um einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten. Die Staatsbürgerschafts- Behörde prüft die eingereichten Unterlagen genau (Due Diligence) und entscheidet dann über die Genehmigung des Antrags.