Fragen & Antworten
Sunbridge International bietet Kunden kompetente & holistische Beratung für die Erlangung einer Staatsbürgerschaft, sowie die Umsetzung bis zum Aushändigen der erworbenen Reisepässe an. Zwar können wir den Erfolg nicht garantieren, blicken jedoch auf eine fast 100%-ige Erfolgsquote zurück.
Nein. Es besteht keine persönliche Anwesenheitspflicht. Wir übernehmen die Antragstellung in digitaler Form. In den meisten Programmen ist ein Videogespräch als Bestandteil des Antragsprozesses vorgesehen.
KYC steht für Know Your Customer; dies beinhaltet eine Liste an Dokumenten die den Antrag begleiten müssen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Auswahl der geeigneten Dokumente um einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten. Die Staatsbürgerschafts- Behörde prüft die eingereichten Unterlagen (Due Diligence) und entscheidet dann über die Genehmigung des Antrags.
Die Bearbeitungszeit in der Behörde beträgt je nach Jurisdiktion ca. 2 bis 8 Monate ab Einreichung der Unterlagen. Die Schenkung / Investition ist erst nach Genehmigung des Antrags fällig.
Nein. Nach dem Erhalt der Staatsbürgerschaft ist es nicht notwendig oder erforderlich vor Ort zu leben.
Ja, alle Familienangehörigen, die vom Antragsteller finanziell abhängig sind, dürfen mit in den Antrag aufgenommen werden. Dies schliesst neben dem Ehepartner und den Kindern, auch Geschwister und Eltern mit ein.